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Die Notwendigkeit für den Einsatz stoßdämpfender Bodensysteme ergibt sich aus den Bestimmungen der DIN EN 1177:2008, EN 1177:2008. Danach sind ab einer freien Fallhöhe von mehr als 60 cm stoßdämpfende Böden verbindlich vorgeschrieben.

Stoßdämpfende Bodensysteme gewährleisten geprüften und zertifizierten Fallschutz bei Fallhöhen bis 3.0 Meter und bieten höchst mögliche Sicherheit und Qualität sowie Schutz vor Verletzungen - zum Wohle unserer Kinder. Optimale Witterungs- und Verrottungsbeständigkeit garantieren hohe Lebensdauer und geringe Wartungskosten.

Wir verlegen in:

- Kindergärten
- Pflegeheimen
- REHA-Zentren
- Schulen
- Indoor Spiel- und Freizeitanlagen

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